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UZH Archiv

Aufgaben

Das UZH Archiv hat gemäss § 12 der Archivverordnung die Aufgabe

  • die archivwürdigen Akten auszuwählen, zu bewerten und zu verzeichnen
  • die Bestände zu erhalten
  • die Benutzbarkeit der Bestände zu gewährleisten
  • Forschungen zur Institutions- und Personengeschichte durch Beratung, durch Erarbeitung von Registern und Dokumentationen sowie durch Publikation von Quellen und Inventaren zu fördern und zu erleichtern
  • seine Bestände durch Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen
  • die universitären Organe in Fragen der Aktenablage zu beraten und zu unterstützen
  • Aufzeichnungen und Überlieferungsgut privater Herkunft zu übernehmen, wo dies für die Ergänzung der Bestände und die universitäre Geschichte von Bedeutung ist

Das UZH Archiv und seine Aufgabe basieren auf verschiedenen kantonalen gesetzlichen Grundlagen.

 

Siegel der Rechts- und staats- wissenschaftlichen Fakultät


Die gesetzlichen Grundlagen für den Auftrag und die Aufgaben des UZH Archivs finden sich im  Archivgesetzund in der  Archivverordnung, aber auch in
IDG / IDV. Generelle Informationen zur Informationsverwaltung und -sicherheit sind in der IVSVenthalten.
Für das bessere Verständnis des kantonalen Archivgesetzes und der -verordnung sei insbesondere auf § 3 Abs. 2 der Archivverordnung hingewiesen.

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