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Das UZH Archiv hat gemäss § 12 der Archivverordnung die Aufgabe
Das UZH Archiv und seine Aufgabe basieren auf verschiedenen kantonalen gesetzlichen Grundlagen.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Auftrag und die Aufgaben des UZH Archivs finden sich im Archivgesetzund in der Archivverordnung, aber auch in
IDG / IDV. Generelle Informationen zur Informationsverwaltung und -sicherheit sind in der IVSVenthalten.
Für das bessere Verständnis des kantonalen Archivgesetzes und der -verordnung sei insbesondere auf § 3 Abs. 2 der Archivverordnung hingewiesen.